Widerrufsbelehrung

1. Widerrufserklärung

Widerrufsbelehrung nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2. Fundstelle: BGBl. I 2013, 3642 – 3670

Widerrufsrecht (Dienstleistungen)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Sperling Investment GmbH, Otfried-Preußler- Ring 17, 84030 Ergolding, Telefon: + 49 (0) 0176 62460044, Email: info@sperling- investment.de, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Sperling, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufsrecht (digitale Güter)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Sperling Investment GmbH, Otfried- Preußler-Ring 17, 84030 Ergolding, Telefon: + 49 (0) 0176 62460044, Email: info@sperling-investment.de, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Sperling, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Sperling Investment GmbH, Otfried-Preußler-Ring 17, 84030 Ergolding, Telefon: + 49 (0) 0176 62460044, Email: info@sperling-investment.de, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Sperling

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum
  • (*) Unzutreffendes streichen.

 

Im Folgenden werden folgende Bedingungen akzeptiert, sofern sofortige Erbringung der Dienstleistung seitens des Verbrauchers gewünscht wird:

✓ Ich stimme ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird.

✓ Mir ist bekannt, dass mit Beginn der Ausführung mein Widerrufsrecht erlischt.

Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle zwischen der Sperling Investment GmbH, Otfried-Preußler-Ring 17, 84030 Ergolding, Telefon: + 49 (0) 0176 62460044, Email: info@sperling-investment.de, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Sperling, (im Folgenden „SPERLING INVESTMENT“ genannt) und ihren Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) geschlossenen Verträge.
(2) Diese AGB gelten für alle Webseiten sowie alle Social Media Auftritte von SPERLING INVESTMENT sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(3) Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich, schriftlich vereinbart wird.

§ 2 Leistungsspektrum

(1) SPERLING INVESTMENT bietet das folgende Leistungsspektrum an:
– Immobilienmaklertätigkeit für Immobilien aller Art
– nicht genehmigungspflichtige Vermittlung von physischen Edelmetallen
– Beratungs- und Schulungsdienstleistungen zu Finanzmärkten und Investitionsmöglichkeiten in der Form von Coaching, Seminaren, Workshops, Online-Kursen.
(2) SPERLING INVESTMENT bietet keine Anlageberatung und keinen Verkauf von Wertpapieren an.
(3) Der jeweilige Leistungsumfang des Einzelauftrages ergibt sich aus der vom Kunde jeweils gebuchten Option und der dazu auf der Webseite dargestellten Beschreibung. Ist Gegenstand der Beauftragung eine Beratungsleistung, so schuldet SPERLING INVESTMENT das Erbringen der Beratung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen vereinbarten Beratungen erfolgt sind.
(4) Ist Gegenstand des jeweiligen Vertrages eine Vermittlung, so schuldet SPERLING INVESTMENT die vereinbarte Vermittlungsleistung, um eine vereinbarte Provision beanspruchen zu können. Wünscht der Kunde nach einem über die Webseite von SPERLING INVESTMENT zu vereinbarenden Beratungstermin eine Vermittlung von physischen Edelmetallen, so werden die Konditionen in einem separaten Vertrag vereinbart.
(5) Ist Gegenstand der Beauftragung ein Maklerauftrag, so wird dieser auf Basis eines zwischen den Parteien abzuschließenden Makler Auftrages durchgeführt.
(6) Ist Gegenstand des Vertrages die Buchung eines kostenpflichtigen Newsletter oder eines digital zur Verfügung gestellten Coaching, so hat SPRELING INVESTMENT dem Kunden nach Buchung den Zugang in der vereinbarten Art und Weise zu verschaffen ALTERNATIVE: einen Link für den Download des gebuchten Produktes bereitzustellen und dem Kunde das erforderliche Nutzungsrecht einzuräumen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Angeboten auf unserer Webseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Wird der Vertrag über die Webseite geschlossen so gilt folgendes: Erst mit dem Absenden einer Bestellung über die Webseite durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.
(5) Erfolgt der Vertragsschluss durch Zusendung von Vertragsunterlagen per Mail oder per Post, kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot von SPERLING INVESTMENT annimmt.

§ 4 Laufzeiten und Kündigung

(1) SPERLING INVESTMENT bietet unter anderem Leistungen im Abo Modell an. Abonnements werden auf unbestimmte Dauer geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform entweder eingescannt per Email mit Unterschrift oder per Post.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1) Leistungen, die einmalig gebucht werden (Kauf eines Webinars, Kauf eines Beratungspaketes, Kauf eines Buches als Download) oder die im Abonnementmodell angeboten werden und über die Webseite buchbar sind, sind, sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist, jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Gebuchte Abonnements sind monatlich im Voraus zu bezahlen.
Vermittlungsprovisionen werden einzelvertraglich vereinbart.
(2) Zahlungen können über alle auf der Webseite im Einzelnen aufgeführten Zahlungsmethoden ohne zusätzliche Entgelte durchgeführt werden. SPERLING INVESTMENT beauftragt im Rahmen des Bezahlprozesses einen externen Zahlungsdienstleister mit der Verarbeitung der vom Nutzer eingegebenen Zahldaten.
(3) Nach Auswahl des gewünschten Bezahlsystems trägt der Nutzer seine erforderlichen Daten in die entsprechend vorgesehenen Datenfelder ein. Der beauftragte Zahlungsdienstleister ist berechtigt, Zahlungen für SPERLING INVESTMENT entgegen zu nehmen. SPERLING INVESTMENT behält sich das Recht vor, angebotene Bezahlsysteme zu beschränken.
A. Besondere Regelungen bei Immobilienmaklertätigkeit

§ 6 Weitergabeverbot/ Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von SPERLING INVESTMENT sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen oder andere Unterlagen, die ihm im Rahmen des Vertrages ausgehändigt wurde, ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung von SPERLING INVESTMENT an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, SPERLING INVESTMENT die mit ihm vereinbarte Provision auf Grundlage des Angebots und dieser Bedingungen zu entrichten. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

§ 7 Doppeltätigkeit/ Zwischenmakler

(1) SPERLING INVESTMENT ist es ausdrücklich gestattet, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
(2) Wir sind berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen. Auf Verlangen legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.

§ 8 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Ihnen liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

§ 9 Objektangaben

(1) SPERLING INVESTMENT weist darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Kunden bzw. von einem vom Kunden beauftragten Dritten stammen und von SPERLING INVESTMENT nicht auf deren Richtigkeit überprüft worden sind. SPERLING INVESTMENT übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
(2) Die Objektinformationen dürfen erst nach Erhalt einer Interessenbekundung weitergegeben werden.

§ 10 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

(1) Der Provisionsanspruch von SPERLING INVESTMENT entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen oder über ein anderes Objekt als ursprünglich vereinbart abgeschlossen wird, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
(2) Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrags aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der SPERLING INVESTMENT GmbH liegen, unberührt.
(3) Handelt es sich sowohl beim Kunden als auch Interessen um Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, verlangen wir für die Mitwirkung bei dem vermittelten Kauf über Wohnungen oder Einfamilienhäusern eine Vergütung von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Dies gilt auch, wenn uns nur eine Partei beauftragt hat und die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung der Provision verpflichtet wird. Ein Erlass der Maklercourtage für eine der Vertragsparteien wirkt sich auch für die andere Vertragspartei aus.
(4) Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt des Objekts, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete und umgekehrt. Die Zahlungspflicht entsteht ebenfalls, wenn das Grundstück – anstatt an einem von SPERLING INVESTMENT nachgewiesenen Kaufinteressenten und / oder vermittelten Kaufvertrag – an den sein Vorkaufsrecht ausübenden Vorkaufsberechtigten veräußert wird.
(5) Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Die SPERLING INVESTMENT GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags zu erteilen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrags zu überlassen.
(6) Die Höhe der Provision ergibt sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung dazu.

§ 11 Haftungsbegrenzung

Die Haftung von SPERLING INVESTMENT wird auf den Betrag der gemäß vorstehenden fälligen und anfallenden Provision beschränkt. Die Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten (= Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten), sowie grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.

§ 12 Vorkenntnis

Ist dem Kunden die durch SPERLING INVESTMENT nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.

§ 13 Zwischenverkauf

Sollte das Objekt während der Verhandlungen vom Verkäufer an eine andere Person verkauft werden, sind alle bis dahin beim Kunden angefallen Kosten auch von diesem zu tragen. SPERLING INVESTMENT ist nicht verpflichtet, Kosten zu erstatten.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass SPERLING INVESTMENT gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation ihrer Kunden verpflichtet ist. Der Kunde ist verpflichtet uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben. Der Kunde und SPERLING INVESTMENT versichern im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung die Regelungen des GwG einzuhalten. Bei Verstoß behält sich SPERLING INVESTMENT ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
(2) Der Kunde übergibt SPERLING INVESTMENT spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Kunde uns die Schadensfreistellung zu.

B. Besondere Regelungen bei Vermittlung von physischen Edelmetallen

§ 15 Regelunge zur Vermittlung physischer Edelmetalle

(1) Kunde können über die Webseite von SPERLING INVESTMENT einen kostenfreien Beratungstermin für die Vermittlung physischer Edelmetalle buchen.
(2) Wünscht der Kunde nach der Beratung eine Vermittlung, so stellt SPERLUING INVESTMENT den Kontakt zu einem Drittanbieter (z. B. Elementum International) her, mit dem der Kunde einen Vertrag abschließt.
(3) Der Vertrag zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden umfasst die Provision für den Drittanbieter, aus der auch die Provision für SPERLING INVESTMENT beglichen wird. Die Provision wird vom Kunden direkt an den Drittanbieter abgeführt. Dieser leitet den SPERLING INVESTMENT davon zustehenden Anteil an diese weiter.

C. Besondere Regelungen für Beratungs- und Schulungsdienstleistungen

§ 16 Inhalt des Beratungsvertrages

(1) SPERLING INVESTMENT bietet Webinare und Webinar-Reihen sowie Beratungsleistungen an. Beratungsleistungen werden auf individuellen Kundenwunsch hin konzipiert. Der konkrete Inhalt und die Vergütung richten sich dabei nach dem Einzelvertrag, Für den Kunden fällt in jedem Fall eine Erstberatungspauschale für Beratungsleitungen zu den Themen rund um Investment an. SPERLING INVESTMENT erbringt die Beratungs- und Coachingleistungen jeweils auf Grundlage des Angebots gegenüber dem Kunden. Ein wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg des Kunden aufgrund der Beratungs- und Schulungsleistungen kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Bietet SPERLING INVESTMENT im Rahmen von Beratungs- und Schulungsdienstleitungen ein kostenpflichtiges Newsletter Produkt an (Investorenbrief), so dient dieser Brief nur Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung bzw. Aufforderung zum Kauf / Verkauf von Wertpapieren dar.
(3) SPERLING INVESTMENT erbringt Beratungs- und Schulungsleistung nach seiner Wahl online per Skype, Zoom, Teams, Telegram Messenger und WhatsApp oder mittels alternativer Anbieter, die im Einzelvertrag angegeben werden.
(4) Webinar und Schulungen werden von SPERLING INVESTMENT zu den im Einzelvertrag vereinbarten Terminen zur Verfügung gestellt. Beim Fernbleiben oder bei einem nicht von SPERLING INVESTMENT zu vertretenden Abbruch der Teilnahme durch den Kunden, fällt die komplette Teilnahmegebühr dennoch an.

§ 17 Vertragsschluss und Beendigung

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme und Angebot zustande. Erfolgt der Vertragsschluss über die Webseite von SPERLING INVESTMNENT, richtet sich der Vertragsschluss nach § 3. (2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Kündigung richtet sich nach § 4 sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

§ 18 Zahlungsbedingungen

Soweit die Parteien keine Vereinbarungen treffen, sind Beratungsleistungen 14 Tage nach Zugang einer Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. SPERLING INVESTMENT kann nach seiner Wahl fortlaufende Beratungen monatlich am Ende des Monats in Rechnung stellen oder als Gesamtbetrag nach Abschluss der gesamten Beratung.

§ 19 Erreichbarkeit der Webseite, Haftungsbeschränkung

(1) SPERLING INVESTMENT setzt für seine Dienste die aktuell und allgemein verwendeten Technologien ein. Um das Angebot in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Kunde ebenfalls diese Technologien (z.B. aktuelle Browsertechnologien, Adobe Flash) verwenden oder deren Verwendung auf seinem Computer oder mobilen Endgerät ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-ups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass der Nutzer das Angebot nur eingeschränkt nutzen kann.
(2) Die für die Nutzung erforderlichen Internetdienste und die dazu notwendige Ausstattung obliegt hinsichtlich der anfallenden Kosten, der Verfügbarkeit und der Sicherheit der Datenverbindung einzig dem Nutzer.

§ 20 Urheberrecht / Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten kein Eigentum, sondern das einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die angebotenen digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch in der jeweils angebotenen Art und Weise zu verwenden.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die erworbenen digitalen Inhalte einmalig herunterzuladen, sie ausschließlich für den persönlichen Gebrauch zu nutzen und auf eigene Endgeräte zu kopieren. Es ist dem Kunden nicht gestattet, digitale Inhalte inhaltlich oder redaktionell zu verändern, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
(3) Die Möglichkeit zum erneuten Download digitaler Inhalte durch SPERLING INVESTMENT erfolgt freiwillig. SPERLING INVESTMENT ist berechtigt, die Möglichkeit zum Download jederzeit vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder ganz einzustellen. Darüber hinaus ist der Anbieter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, einzelne digitale Inhalte aus dem Kundenkonto zu löschen. Dies ist beispielsweise im Fall von Streitigkeiten über etwaige Rechtsverletzungen gegeben. Von der Möglichkeit der Löschung ausgenommen sind digitale Inhalte, die bereits auf einen eigenen Speicherort des Kunden heruntergeladen worden sind.
(4) Sämtliche im Rahmen von SPERLING INVESTMENT zur Verfügung gestellte Texte, Bilder und sonstige urheberrechtsfähigen Inhalte und Werke sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche nicht vertragsgegenständliche Nutzung, insbesondere zu gewerblichen oder betrieblichen Zwecke, bedarf einer vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

§ 21 Sachmängelgewährleistung (Kauf), Garantie

(1) SPERLING INVESTMENT haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von SPERLING INVESTMENT gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(3) Beim Kauf von digitalen Inhalten werden dem Nutzer regelmäßig Updates von SPERLING INVESTMENT oder vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Nutzer sind verpflichtet, Updates zu installieren, die die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Ware betreffen.

§ 22 Haftung

(1) SPERLING INVESTMENT garantiert ausdrücklich nicht, dass sich die angebotenen Dienste für die vom einzelnen Nutzer konkret verfolgten Ziele eignen.
(2) Im Übrigen gilt: Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Eine „Kardinalpflicht“ bzw. „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) SPERLING INVESTMENT nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.
(2) Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch SPERLING INVESTMENT.
(3) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von SPERLING INVESTMENT vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.